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Anträge auf Forschungsgelder können Sie grundsätzlich jederzeit einreichen.
Ihre Anträge senden Sie bitte an den Vorsitzenden der Stiftung. Dem Antrag sollte eine Kurzfassung von einer Seite in laienverständlicher Sprache beigefügt sein.
Schwerpunkt unserer Stiftung ist die Anschubfinanzierung neuer Projekte. Fortsetzungsanträge können wir daher in der Regel leider nicht bewilligen.
Üblicherweise werden zwischen 10.000 und 15.000 Euro pro Antrag bewilligt. In Ausnahmefällen sind auch höhere Fördersummen zur Verfügung gestellt worden.
Zunächst werden die Anträge an zwei unabhängige Gutachter geschickt, die in der Regel innerhalb von 2 Wochen ein Gutachten erstellen. Im Fall von kontroversen Empfehlungen wird ein dritter Gutachter hinzugezogen. Die Anträge und Gutachten werden allen Kuratoriumsmitgliedern zugesandt, die in einem unbürokratischen Abstimmungsprozess auf der Basis der Gutachten über die Förderung und die Fördersumme entscheiden.